LERNEN MIT ZUKUNFT

information & arbeit Qualifikation für den europäischenArbeitsmarkt VON DER STANDESBEZEICHNUNG ZUR NQR – QUALIFIKATION Das neue Ingenieurgesetz 4 | SEPTEMBER 2017 Foto © pixabay.com A bsolventinnen und Absolventen Höherer Technischer Lehran- stalten konnten schon bisher – nach einer mindestens drei- jährigen fachbezogenen Praxis - beim Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft die Verleihung der Standesbezeichnung „Ingenieur/ Ingenieurin“ beantragen. Mit dieser Ver- leihung wird dem hohen Grad der Aus- bildung und der Wertschätzung dieser Ausbildung in Wirtschaftskreisen Rech- nung getragen. Allerdings fehlte bisher die internationale Vergleichbarkeit, was sich bei internationalen Ausschreibungen für Unternehmen oder bei Bewerbungen von Ingenieuren außerhalb von Österrei- chs negativ bemerkbar machte. INTERNATIONALE VERGLEICHBAR- KEIT DURCH EINORDNUNG IN DEN NQR Nunmehr wird der neue zertifizierte Ingenieur in den NQR (Nationaler Qua- lifikationsrahmen) auf der hohen Stufe 6 von 8 Stufen eingeordnet. Der NQR referenziert auf den EQR (Europäischen Qualifikationsrahmen). Die Stufe 6 des NQRs entspricht der Stufe 6 des EQRs. Damit ist die internationale Vergleichbar- keit gegeben. ZERTIFIZIERUNG STATT VERLEIHUNG Anstelle der Verleihung durch das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft tritt voraus- sichtlich ab Herbst dieses Jahres die Zertifizierung, die von neuen, unter anderem bei den Wirtschaftskammern, eingerichteten Zertifizierungsstellen Mag. Reinhard Winter Beschreibung (Deskriptoren) der Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen der NQR – Stufe 6: … fortgeschrittene Kenntnisse in einem Arbeits- oder Lernbereich unter Einsatz eines kritischen Verständnisses von Theorien und Grundsätzen. … fortgeschrittene Fertigkeiten, die die Beherrschung des Faches sowie Innovationsfähigkeit erkennen lassen, und zur Lösung komplexer und nicht vorherseh- barer Probleme in einem speziali- sierten Arbeits- oder Lernbereich nötig sind. … die Leitung komplexer fach- licher oder beruflicher Tätigkeiten oder Projekte und Übernahme von Entscheidungsverantwortung in nicht vorhersehbaren Arbeits- oder Lernkontexten. Die Übernahme der Verantwortung für die berufliche Entwicklung von Einzelpersonen und Gruppen. Nähere Details dazu finden Sie u. a. unter https://www.wko.at/ site/ingenieurzertifizierung/Start- seite.html organisiert werden. Der für die Zertifizie- rung einzureichende Antrag muss unter anderem eine umfassende Darstellung der Aufgaben und/oder Projekte des zukünftigen Ingenieurs, der zukünftigen Ingenieurin beinhalten. Werden die formalen Voraussetzungen, auf die hier nicht näher eingegangen werden soll, erfüllt, dann folgt ein Fachgespräch mit zwei Experten bzw. Expertinnen aus dem jeweiligen Fachbereich. Diese Zer- tifizierungskommission entscheidet, ob die Voraussetzungen – abgesehen von den formalen Voraussetzungen - erfüllt werden. OUTCOME STATT INPUT Basis für die Beurteilung ist der Outcome – die Lernergebnisse - nicht der Input in Form von zum Beispiel ECTs-Punkten für besuchte Seminare und ähnliches. Geprüft und damit auch zertifiziert werden erworbenen Kenntnisse, Fer- tigkeiten und Kompetenzen, die auf dem Niveau der NQR- Stufe 6 erfüllt sein müssen.

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