FAMILIENIDENTITÄT
Künftig können auch ganze Familien ei-
nen gemeinsamen Doppelnamen erhal-
ten. Weiterhin sollen Ehegatten einen ge-
meinsamen Familiennamen bestimmen.
Mangels Bestimmung behalten sie nun
aber automatisch ihre bisherigen Famili-
ennamen, während bisher die Frau auto-
matisch den Familiennamen des Mannes
erhalten würde. Wird ein gemeinsamer
Familiennamen geführt, soll dieser der
Familienname des Kindes werden.
Es kann nun aber auch der im Zuge der
Eheschließung nur von einem Elternteil
gewählte Doppelname zum Familienna-
men des Kindes erklärt werden. Führen
die Eltern keinen gemeinsamen Familien-
namen, kann der Familienname eines El-
ternteils zum Familiennamen des Kindes
bestimmt werden. Auch uneheliche Kin-
der können künftig nach der Mutter oder
dem Vater benannt werden oder einen
aus beiden Namen gebildeten Doppelna-
men tragen. Kommt es zu keiner Festle-
gung des Namens für das Kind, trägt es
künftig den Namen der Mutter, während
bisher bei ehelichen Kindern der Name
des Vaters maßgeblich war.
Künftig kann eine Person auch bestim-
men, dass ihr Familienname dem Ge-
schlecht angepasst wird, soweit dies ihrer
Herkunft oder der Tradition der Sprache
entspricht, aus der der Name stammt.
Gleichbehandlung:
Das neue Namensrecht
AUCH KINDER DÜRFEN DOPPELNAMEN FÜHREN
D
as Kindschafts- und Namens-
rechtsänderungsgesetz, das am
1.2.2013
in Kraft tritt, bringt
grundlegende Änderungen und berück-
sichtigt Besonderheiten anderer Kultur-
kreise. Die Bevorzugung des Namens des
Mannes wird beseitigt.
Wird bei der Eheschließung kein gemein-
samer Familienname bestimmt, wird
derzeit der Familienname des Mannes
automatisch zum gemeinsamen Namen.
Nur nach ausdrücklicher Erklärung darf
ein Ehegatte seinen bisherigen Familien-
namen weiterführen oder dem gemein-
samen Namen vor- oder
nachstellen. Beide Partner
können keinen gemein-
samen Doppelnamen füh-
ren. Es ist nicht möglich,
dass Eltern ihren Kindern einen
aus beiden Familiennamen
gebildeten Doppelnamen
geben. Wenn Eltern bei
der Eheschließung kei-
nen Namen bestimmen,
erhält das Kind au-
tomatisch den Fa-
miliennamen des
Vaters.
ONLINEZEITUNG:
24
| DEZEMBER 2012
Foto: © oksun70 - Fotolia.com
Mag.
a
Angelika Fehsler-
Posset Rechtsanwältin
information & recht
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