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Endlich da:

AUCH MENSCHEN OHNE FESTEN WOHNSITZ BEKOMMEN KÜNFTIG EIN KONTO

Ein Konto für alle!

6 | DEZEMBER 2016

Peter Kopf

Geschäftsführer

ifs Schuldenberatung GmbH

Bregenz

www.ifs.at

A

m 18. September wurde eine

langjährige Forderung der

Schuldenberatungen nach einem

Basiskonto für alle umgesetzt.

WARUM IST DAS RECHT AUF EIN

BASISKONTO SO WICHTIG?

In Österreich haben etwa 150.000

Erwachsene kein eigenes Girokonto. In

Vorarlberg betrifft das immerhin 6.000

bis 7.000 Menschen. Es gibt viele Grün-

de, warum diese ihr Konto verloren ha-

ben oder keines bekommen. Das Fehlen

eines festen Wohnsitzes, Schulden bei

der Bank, ein Privatkonkurs, der Eintrag

auf einer Warnliste von Wirtschaftsaus-

kunftsdiensten, überzogene Konten, zu

geringes oder ungesichertes Einkommen

können dafür ausschlaggebend sein.

Wer aber in Österreich lebt, braucht ein

Konto. Um Gehalt, Lohn, Pension, Sozi-

alleistungen oder Unterhaltszahlungen

zu bekommen. Oder um Zahlungen wie

Miete oder Strom zu überweisen. Men-

schen ohne Konto haben zudem häufig

Schwierigkeiten einen Arbeitsplatz zu

finden, da viele Firmen das Geld nicht

bar auszahlen. Und zu allem Übel sind

Bargeldüberweisungen ohne Konto auch

noch mit hohen zusätzlichen Kosten ver-

bunden. Die Mitarbeiterinnen und Mitar-

beiter der ifs Schuldenberatung kennen

solche Situationen aus zahlreichen

Gesprächen und Beratungen. Und sie

wissen, dass Menschen ohne Konto aus

den oben genannten Gründen

häufiger von Armut betroffen sind als an-

dere. Ein Girokonto ist daher ein wichtiger

Baustein, um Armut zu verhindern und zu

bekämpfen.

WAS KOSTET EIN BASISKONTO?

Für die Kontoführung dürfen je nach

Bedürftigkeit zwischen 40 und 80 Euro pro

Jahr berechnet werden. Die genauen Kosten

muss die Bank vor der Kontoeröffnung

bekannt geben.

WAS „KANN“ EIN BASISKONTO?

Es können darauf Überweisungen eingehen,

Überweisungen gemacht und Daueraufträge

eingerichtet werden. Zum Basiskonto gehört

auch eine Bankomatkarte. Damit kann an

jedem Bankomat Geld behoben werden.

Sofern das Konto im Plus ist, denn das Ba-

siskonto kann nicht überzogen werden.

WIE BEKOMME ICH EIN BASISKONTO?

Man kann bei jeder Bank ein Basiskonto er-

öffnen, wenn man noch kein anderes Konto

hat und sich legal in der EU aufhält.

WAS ÄNDERT SICH MIT DEM NEUEN

GESETZ NOCH FÜR BANKKUNDEN?

Auch bei der Eröffnung eines „normalen“

Kontos muss die Bank über die Kontoge-

bühren genau Auskunft erteilen.

Ist das „normale“ Konto im Minus, muss

die Bank mit dem Kunden oder der Kun-

din Kontakt aufnehmen und sie oder ihn

auf die Möglichkeit einer günstigeren

Finanzierung oder einer Schuldenbe-

ratung hinweisen. Ein Kontowechsel

von einer Bank zur anderen ist in

Zukunft viel einfacher möglich.

Fotos: ©

pixabay.com

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