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Nicht unumstritten:

AUS SICHERHEITSGRÜNDEN GIBT ES DIVERSE GESETZLICHE

BESCHRÄNKUNGEN

Fortpflanzungsmedizin-

gesetz (FMedG):

https://www.ris.bka. gv.at/GeltendeFassung.

wxe?Abfrage=

Bundesnormen&Gesetzes

nummer=10003046

information & gesundheit

Thomas Kolbe

Fachwissenschaftler

für Versuchstierkunde,

Ass.-Prof. für die

Service-Plattform

Biomodels Austria

Veterinärmedizinische

Universität Wien

Textverarbeitung für Gene

Foto: ©

pixabay.com

D

ie Technologie, Gene im Erbgut

von Tieren und Pflanzen zu

verändern, ist mittlerweile gut

30 Jahre alt. Ideen für ihren

sinnvollen Einsatz sind vielfältig: Von der

Biomedizin über Tier- und Pflanzenzucht

bis zur Sanierung verseuchter Umwelt

oder die Eindämmung von Parasiten.

Am Menschen sind genetische Verän-

derungen höchstens zur Behandlung

einzelner kranker Gewebe oder Organe

zulässig. Weltweit ist eine dauerhafte

Veränderung am menschlichen Erb-

gut über die Keimzel-

len (Spermien und

Eizellen) verboten.

Das bedeutet für

Träger einer Erb-

krankheit, dass sich

auch ihre Kinder im Falle

einer Vererbung dieser

Krankheit einer entspre-

chenden Therapie unterziehen

müssen.

Vor ca. 2 Jahren wurde nun ein

gentechnisches Verfahren entdeckt, mit

welchem man gezielt ganze Gruppen

von Genen auf einmal dauerhaft ver-

ändern kann. Dieses Verfahren wird als

Gen-Editieren (Genome Editing) bezeich-

net, in Anlehnung an das Bearbeiten

von Texten am Computer. Chinesische

Wissenschaftler haben letztes Jahr eine

Linie überschritten, vor der alle anderen

Forscher aus moralischen Bedenken,

aus Sicherheitserwägungen und auf-

grund gesetzlicher Beschränkungen Halt

gemacht haben: Sie haben das Gen-Edi-

tieren bei einem menschlichen Embryo

angewendet und

damit eine dauerhafte genetische Veränderung im

menschlichen Erbgut verankert! Diese Embryonen

waren allerdings von Anfang an nicht lebensfähig,

es haben sich also keine Babys aus ihnen entwi-

ckeln können. Die Wissenschaftler haben eine

erbliche Bluterkrankung repariert, aber genauso

gut könnte man alle anderen menschlichen Eigen-

schaften, deren genetische Grundlage bekannt ist,

nach Belieben verändern.

In Großbritannien geht man gerade einen Schritt

weiter: Es

wurde gesetzlich erlaubt, diesel-

be Technologie an gesunden

menschlichen Embryonen

anzuwenden! Es leuchtet

ein, dass es sinnvoller ist,

Gendefekte ein für alle Mal

in betroffenen Familien auszu-

merzen, als in jeder Generation

alle betroffenen Personen zu

behandeln. Aber die Grenze von

der Entfernung von Brustkrebsgenen

über die Senkung eines Risikos für

Depressionen bis zur erwünschten

Haar- oder Augenfarbe ist fließend.

Und die Auswirkungen solcher Manipu-

lationen im Erbgut lassen sich heute noch

nicht ermessen. Die Auswahl eines gesun-

den Embryos durch die Präimplantationsdiagnos-

tik, die Testung der Embryonen auf Erbdefekte, ist

heute möglich und wäre der gefahrlosere Weg,

vorausgesetzt, es gibt unter den untersuchten

Embryonen gesunde.

Gerade erst wurde gezeigt, dass sich sogar Um-

welteffekte wie z.B. die Ernährung eines Men-

schen über die Gene bis in die nächste Generation

auswirken! So etwas geschieht unwillkürlich

seit Menschengedenken, wir akzeptieren es als

Natur oder Schicksal. Wollen wir aber durch unser

aktives Tun die Verantwortung für solche dauer-

haften Effekte auf uns nehmen, wenn wir jetzt

gezielt im menschlichen Erbgut herumstochern?!

15 | MÄRZ 2016