JUNI 2012 | 27
Das 3-Säulen Modell:
NOTWENDIGKEIT ODER FREIWILLIGKEIT?
Die betriebliche Altersvorsorge
E
in beliebtes Modell zur Beschrei-
bung des Altersvorsorgesystems
ist auch in Österreich das so ge-
nannte 3-Säulen Modell. Darin wird das
Pensionssystem in drei Bestandteile zer-
legt, die sich vor allem durch die Träger-
schaft und die Abwicklung der Beitrags-
und Pensionszahlungen unterscheiden.
In der 1. Säule ist die staatliche Alters-
vorsorge zusammengefasst und beruht
auf dem Umlageverfahren. Das Umla-
geverfahren bedeutet, dass jede Einzah-
lung für die Auszahlung der Pensionen
verwendet wird. In diesem Modell findet
kein Ansparen statt, die Jungen zahlen
die Renten der heutigen Pensionisten.
Die zweite Säule, ist die betriebliche Al-
tersvorsorge. Diese Vorsorge basiert der-
zeit entweder auf eine kollektivvertrag-
liche Regelung oder auf eine freiwillige
Vereinbarung zwischen Arbeitgebern und
Arbeitnehmern. Diese Betriebspensionen
beruhen auf dem Kapitaldeckungsverfah-
ren, wo laufende Beitragszahlungen am
Kapitalmarkt veranlagt und beim Pen-
sionsantritt in eine lebenslange Rente
umgewandelt werden. Der große Vorteil
der betrieblichen Vorsorge ist, dass diese
Vorsorge aus unversteuerten Einkommen
erfolgt, die Renten sind zu versteuern.
Diese Pensionszusagen werden oft inner-
betrieblich finanziert und somit trägt das
Langlebigkeitsrisiko das Unternehmen
(Arbeitgeber) und das Insolvenzrisiko der
Mitarbeiter. Daher haben viele Unterneh-
men Versicherungen abgeschlossen, die
einerseits das Risiko der Langlebigkeit
tragen und anderseits den Mitarbeiter
im Falle der Insolvenz des Unternehmens
absichern. In der Vergangenheit wurden
viele Pensionsverpflichtungen an Pen-
sionskassen ausgelagert. Heute würde
man diese Auslagerung mit einer betrieb-
lichen Kollektivversicherung durchfüh-
ren, die im Gegensatz zur Pensionskasse,
einen garantierten Rechnungszins und
garantierte Sterbetafeln hat.
Die 3. Säule ist die private Vorsorge, wo
man entweder in eine fondsgebundene
oder nur in einer klassische Lebensversi-
cherung mit Garantien investieren kann.
Mischformen wie die staatlich geförderte
Pensionsvorsorge, sind auch vorhanden,
wo die Eigenvorsorge mit einem Zuschuss
auf die Prämie jedes Jahr gefördert wird.
Die private Vorsorge erfolgt aus bereits
versteuerten Einkommen.
Alle drei Formen sollten dazu dienen,
dass man dann einen geruhsamen Le-
bensabschnitt verbringen kann.
MÄRZ
2013 |
27
Fotos: © Nenov Brothers - Fotolia.com
Dr. Roger Emmett
Staatlich geprüfter Unter-
nehmensberater
Gerichtlich beeideter Sach-
verständiger: Spezialgebiet
"Pensionskasse"
information & verantwortung
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